Ratgeber · KRITIS und Resilienz
KRITIS-Dachgesetz, RKEG und CER-Richtlinie: Durchhaltefähigkeit des Personals sichern
Seit März 2026 müssen kritische Einrichtungen in Deutschland und Österreich Resilienzmaßnahmen planen und in einem Resilienzplan festhalten. Dazu gehört, dass der Betrieb nach einem Vorfall weiterläuft – und das gelingt nur mit Personal, das über Tage vor Ort versorgt ist.
Kurz gesagt
- Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 („CER-Richtlinie“) verpflichtet Betreiber kritischer Einrichtungen zu Risikoanalyse und Resilienzmaßnahmen nach einem All-Gefahren-Ansatz.
- Deutschland setzt sie mit dem KRITIS-Dachgesetz um (in Kraft seit 17. März 2026), Österreich mit dem Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz – RKEG (BGBl. I Nr. 60/2025, in Kraft seit 1. März 2026).
- Beide Gesetze verlangen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs bzw. zur Fortsetzung oder raschen Wiederaufnahme des wesentlichen Dienstes.
- Verpflegung und Trinkwasser stehen nicht wörtlich im Gesetz. Wer aber Schichtbetrieb über 72 Stunden oder 14 Tage plant, muss sie im Resilienzplan beantworten.
Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der EU
EU: Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen
Die CER-Richtlinie ergänzt die NIS-2-Richtlinie. Während NIS-2 die Cybersicherheit regelt, geht es bei der CER-Richtlinie um die physische Widerstandsfähigkeit gegen alle Gefahren – Naturereignisse, Unfälle, Sabotage, Stromausfall, Pandemie. Sie gilt für elf Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung sowie Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln.
Deutschland: KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG)
Das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Kernstück ist § 13: Betreiber kritischer Anlagen treffen verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen und stellen sie in einem Resilienzplan dar. Welche Anlagen erfasst sind, bestimmt eine Rechtsverordnung mit Schwellenwerten. Für die Resilienzpläne stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Vorlagen und Muster bereit.
Österreich: Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG)
Das RKEG wurde im Oktober 2025 kundgemacht und gilt seit 1. März 2026. Zuständig ist der Bundesminister für Inneres. Wer als kritische Einrichtung eingestuft ist, muss binnen neun Monaten eine Risikoanalyse durchführen (§ 14) und binnen zehn Monaten Resilienzmaßnahmen treffen und in einem Resilienzplan festhalten (§ 15). Die Risikoanalyse ist mindestens alle vier Jahre zu wiederholen.
Was die Gesetze an Maßnahmen verlangen
Beide Gesetze folgen der Gliederung von Artikel 13 der CER-Richtlinie. Die für die Versorgung des Personals entscheidenden Punkte sind hervorgehoben.
| Ziel | Deutschland – § 13 KRITISDachG | Österreich – § 15 Abs. 2 RKEG |
|---|---|---|
| Vorfälle verhindern | Notfallvorsorge | Prävention, inklusive Katastrophenvorsorge |
| Physischer Schutz | Objektschutz, Überwachung, Detektion, Zugangskontrolle | Angemessener physischer Schutz |
| Reagieren und begrenzen | Risiko- und Krisenmanagement, Alarmabläufe | Vorfällen standhalten, reagieren, Auswirkungen begrenzen |
| Betrieb aufrechterhalten | Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (z. B. Notstrom), alternative Lieferketten | Fortsetzung oder rasche Wiederaufnahme des wesentlichen Dienstes, alternative Lieferketten |
| Personal | Angemessenes Sicherheitsmanagement für Mitarbeitende und externe Dienstleister | Personalsicherheit, Qualifikation, Zuverlässigkeit |
| Sensibilisierung | Informationsmaterial, Schulungen, Übungen | Sensibilisierung des Personals in kritischen Funktionen |
Zusammenfassung, kein Gesetzeswortlaut. Maßgeblich sind die Gesetzestexte (Quellen unten).
Warum Verpflegung zur Durchhaltefähigkeit gehört
Notstrom hält Anlagen am Laufen – Menschen nicht. Bei einem großflächigen Stromausfall schließen Supermärkte und Kantinen innerhalb von Stunden, Kassen und Kühlung fallen aus, der Verkehr bricht ein. Wer dann in Leitstelle, Umspannwerk, Wasserwerk oder Klinik Dienst tut, kann nicht nach Hause und sich auch nicht unterwegs versorgen.
Ein Resilienzplan, der Schichtbetrieb über mehrere Tage vorsieht, muss deshalb drei Fragen beantworten: Wie viele Personen bleiben oder kommen zum Dienst? Wie lange muss der Betrieb ohne Nachschub laufen? Und wie werden diese Personen in dieser Zeit verpflegt – auch ohne Strom, ohne Küche und ohne Kühlkette?
Anforderungen an eine Notverpflegung für Schlüsselpersonal
- Ohne Zubereitung verzehrfertig – keine Küche, kein Strom, kein Kochwasser nötig.
- Lange lagerfähig ohne Kühlkette – damit der Vorrat nicht alle paar Jahre ersetzt werden muss. Kompaktrationen sind bis zu 30 Jahre einsatzbereit.
- Hohe Energiedichte – eine 500-g-Tagesration liefert rund 2.300 bis 2.400 kcal.
- Planbare Gebinde – Karton mit 24 Tagesrationen, Palette mit 1.320 bis 1.680 Rationen.
- Unverträglichkeiten abgedeckt – eine glutenfreie, vegane Ration (NRG-5 ZERO) für gemischte Teams.
- Trinkwasser mitgeplant – Notwasser in Portionsbeuteln, unabhängig von der Hausinstallation.
Rechenbeispiel: 40 Personen, 14 Tage
Ein Netzbetreiber plant für den Krisenfall mit 40 Personen Schlüsselpersonal, die bis zu 14 Tage im Schichtbetrieb vor Ort bleiben.
- Tagesrationen (40 × 14)560
- Sicherheitsreserve 10 %56
- Bedarf gesamt616 Tagesrationen = 26 Kartons
- Nettogewicht Nahrungrund 312 kg
- Trinkwasser (2,5 l je Person und Tag)1.400 Liter = 2.800 Einheiten à 500 ml
- Stellfläche Nahrungweniger als eine Europalette
Mit dem Bedarfsrechner lässt sich dieselbe Rechnung für Ihre Personenzahl, Dauer und Reserve durchführen. Das Ergebnis können Sie direkt in eine Anfrage übernehmen.
Was in den Resilienzplan gehört
- Personenzahl: Schlüsselpersonal je Standort und Schicht, inklusive externer Dienstleister.
- Dauer: 72 Stunden als Minimum, 14 Tage für einen großflächigen Stromausfall.
- Lagerort: am Standort, in einem Depot oder als eingelagerter Eigentumsvorrat beim Lieferanten mit Abruf.
- Haltbarkeit und Kontrolle: Chargen, Produktionsdatum und Prüfintervall dokumentieren.
- Ausgabe: Wer gibt aus, wie wird verteilt, wo wird gelagert, wenn das Gebäude evakuiert werden muss.
- Trinkwasser: Menge, Gebinde, Lagerung getrennt von der Hausinstallation.
- Nachweise: Produktdatenblätter und Lieferbelege als Beleg gegenüber der Aufsicht.
Wer keine eigene Lagerfläche binden will, kann den Vorrat kaufen und bei uns einlagern lassen. Er geht ins Eigentum über, bleibt fachgerecht verwahrt und wird nach Ihrem Einsatzplan geliefert.
Häufige Fragen
Schreibt das KRITIS-Dachgesetz einen Lebensmittelvorrat vor?
Nicht ausdrücklich. Das Gesetz verlangt Maßnahmen zur Notfallvorsorge und zur Aufrechterhaltung des Betriebs. Wie ein Betreiber das umsetzt, legt er im Resilienzplan auf Grundlage seiner Risikoanalyse fest. Sieht der Plan Personal vor Ort über mehrere Tage vor, gehört dessen Versorgung dazu.
Ist mein Unternehmen betroffen?
In Deutschland hängt das von den Schwellenwerten der Rechtsverordnung zum KRITIS-Dachgesetz ab, in Österreich von der Einstufung durch den Bundesminister für Inneres nach § 11 RKEG. Betroffen sind Betreiber in Sektoren wie Energie, Wasser, Gesundheit, Verkehr, Lebensmittel und öffentliche Verwaltung.
Für wie viele Tage sollte geplant werden?
Das Gesetz nennt keine Tageszahl. In der Praxis haben sich 72 Stunden als Mindestwert und 14 Tage für einen großflächigen, länger andauernden Stromausfall etabliert. Maßgeblich ist das Ergebnis Ihrer eigenen Risikoanalyse.
Welche Nachweise erhalten wir?
Zu jeder Lieferung gehören Datenblätter, Chargen- und Haltbarkeitsangaben, Lieferscheine und – wo vorhanden – Typzulassungen und Zertifikate. Die Unterlagen sind so aufbereitet, dass sie einer Prüfung durch Aufsichtsbehörde, Rechnungshof oder Innenrevision standhalten. Angebote legen wir auf Wunsch vergabe- und ausschreibungsfähig.
Bedarf für Ihren Resilienzplan berechnen
Personenzahl, Dauer und Reserve eingeben – das Ergebnis geht direkt in eine unverbindliche Anfrage.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen – EUR-Lex
- Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITISDachG), § 13 – gesetze-im-internet.de
- Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG), BGBl. I Nr. 60/2025 – RIS
- Parlament Österreich, Gesetzgebungsverfahren RKEG – parlament.gv.at
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
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