Ratgeber
Ratgeber Notverpflegung und Krisenvorsorge für Institutionen
Fachbeiträge für Krisenstäbe, Beschaffung und Einsatzplanung: was Gesetze und Leitfäden verlangen und wie sich Verpflegung und Trinkwasser für den Ernstfall planen, lagern und nachweisen lassen.
Für wen dieser Ratgeber geschrieben ist
Notverpflegung wird selten gekauft und noch seltener ausgeschrieben. Wer sie plant, sitzt im Krisenstab einer Gemeinde, in der Beschaffung einer Behörde, in der Einsatzleitung von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, im Business Continuity Management eines Energie- oder Wasserversorgers oder in der Leitung einer Pflegeeinrichtung. Die Fragen sind überall ähnlich: Wie viele Menschen müssen wir wie lange versorgen? Was verlangen Gesetze, Landesleitfäden und Aufsicht? Wo lagern wir den Vorrat, und wie weisen wir ihn nach?
Die Beiträge beantworten diese Fragen nüchtern und mit Quellen: Rechtslage in Deutschland und Österreich, Rechenbeispiele für Notfallbevorratung und Trinkwasser, Anforderungen an Lagerung, Ausgabe und Dokumentation. Zu jedem Thema lässt sich der Bedarf direkt mit dem Bedarfsrechner beziffern.
- KRITIS und Resilienz: KRITIS-Dachgesetz, RKEG und CER-Richtlinie, Durchhaltefähigkeit des Personals.
- Gemeinden und Blackout-Vorsorge: Notverpflegung für Selbsthilfe-Basen, Notunterkünfte und Betreuungsstellen.
- Einsatzorganisationen: Einsatzverpflegung für lange Lagen, ohne Kochen und ohne Kühlkette.
- Pflege und Gesundheit: Bevorratung für 14 Tage Stromausfall, Unverträglichkeiten, Ausgabe.
Fachbeiträge zu Notverpflegung, Blackout-Vorsorge und KRITIS
KRITIS-Dachgesetz, RKEG und CER-Richtlinie: Durchhaltefähigkeit des Personals sichern
Was das deutsche KRITIS-Dachgesetz und das österreichische RKEG von Betreibern kritischer Einrichtungen verlangen, warum die Verpflegung des Schlüsselpersonals in den Resilienzplan gehört und wie viel ein Team von 40 Personen für 14 Tage braucht.
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